Kurzbeschrieb Aufgabe Stiftungsrat Luzerner Theater

 

Das Luzerner Theater hat die Rechtsform einer Stiftung. Und der Stiftungsrat ist deren oberstes Leitungsgremium, also das strategische Organ des Luzerner Theaters. Vergleichbar mit einem Verwaltungsrat eines Unternehmens, nur dass wir keinen wirtschaftlichen Gewinn anstreben.

 

Die Stiftung bezweckt den Betrieb eines professionellen Mehrspartentheaters für die Zentralschweiz. Unsere fünf wichtigsten offiziellen Aufgaben sind:

  1. Wir schliessen mit dem Zweckverband «Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern» eine grundlegende und mehrjährige Leistungsvereinbarung ab. Darin wird der Auftrag an das Luzerner Theater formuliert, werden messbare Ziele festgelegt sowie die öffentlichen Gelder, die wir zur Erreichung dieser Ziele in Anspruch nehmen dürfen.
  2. Wir wählen, beauftragen (und ggf. abberufen) die Intendanz bzw. Direktion mit der Theaterführung, damit die vereinbaren Ziele erreicht werden und die Leistungsvereinbarung erfüllt wird.
  3. Wir erlassen Richtlinien für die Erstellung des Spielzeit-Budgets und z.B. für die Eintrittspreise und legen die ordentliche Spielzeit fest.
  4. Wir nehmen die Erfolgsrechnung, die Bilanz und den Geschäftsbericht ab.
  5. Wir formulieren schliesslich die Gesamtstrategie des Luzerner Theaters, führen strategische Kernprojekte (z.B. über ein neues Theatergebäude) und halten dazu mit den politischen Behörden und den Partnerbetrieben engen Kontakt.

 

Entsprechend dieser Aufgaben setzt sich der Stiftungsrat aus verschiedenen Kompetenzen und Blickwinkeln zusammen. Politik und Partner sind ebenso stimmberechtigt vertreten wie die von Euch gewählte Personalvertretung. In dieser Spielzeit engagieren sich vier freie und fünf delegierte Mitglieder für ein attraktives Luzerner Theater – ehrenamtlich und mit sehr viel Herzblut. Eure überzeugenden Arbeiten und unser gemeinsamer Erfolg sind uns der liebste Lohn.